VPiD / Kontakt

VEREINIGUNG der PFLEGENDEN in DEUTSCHLAND


Die VPiD verfügt noch nicht über eine eigene Webseite! Infos finden sie hier! Zum Kontakt wenden Sie sich an den Alesi VbR bevorzugt per E-Mail.


Klarstellung: Es gibt keinen Beitritt der auf Landesebene gebildeten Vereinigung der Pflegenden in Bayern als eigenständige KdÖR zur VPiD. Die Klarstellung dient der Abgrenzung Vereinigung der Pflegenden in Deutschland auf Bundesebende zur VdPB in Bayern. Um Verwechslungen auszuschließen wird künftig die Abkürzung VPiD angewandt. Pflegenden aus Bundesländern, die über eigene berufliche Selbstverwaltungen verfügen, steht natürlich auch die VPiD auf Bundesebene offen. 


Der Alesi VbR intierte die am 30. September 2024 neu gegründete Vereinigung der Pflegenden in Deutschland. Nach Rückzug unseres bisherigen Vorstands steht die VPiD am Scheideweg. Ob es gelingen kann mit der VPiD im Bund eine wirksame Selbstverwaltung und zugleich echte Interessenvertetung zu erhalten, die ohne verpflichtende Beiträge der Pflegenden auskommt hängt wesentlich davon ab ob sich Aktive für einen neuen Vorstand finden und im jeweiligen Bundesland Mitwirkende den Aufbau von Landesvereinigungen gestalten. Über Fortbestand oder Auflösung entscheidet laut Satzung allein die Mitgliederversammlung. Bis dahin wirkt der bisherige Vorstand in kommisarischer Funktion.


Kontaktdaten am Seitenende

Wie entstand die VPiD ? Welche Ziele verfolgt sie?


Bislang existierte in Deutschland neben Pflegekammern nur eine rechtlich selbstständinge Vereinigung der Pflegenden in Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdÖR).


Am 30.09.2024 wurden für die übrigen Bundesländern auf Initiative des Alesi VbR fünfzehn weitere Vereinigungen zunächst als nicht eingetragene Vereine,

sogenannte Vereine bürgerlichen Rechts gegründet. Die Vereinigungen bündeln sich in der Vereinigung der Pflegenden in Deutschland mit gleicher Rechtsform.


Für eine Errichtung einer beruflichen Selbstverwaltung als öffentlichrechtliche Körperschaft (KdöR) existiert formal kein Antragsrecht. Die Wahl auf eine Rechtsform als nicht eingetragener Verein, hatte rein formale und praktikable Gründe. Für Eintragungen in Vereinsregister benötigt man mindestens sieben Gründungsmitglieder. Wie auch in Bayern wurde und wird in der VPiD eine beitragsfreie Mitgliedschaft angestrebt und garantiert dies in Form einer Basismitgliedschaft. Unabhängig von der Wahl der Rechtsform beziehen wir alle Pflegenden in Deutschland ein. Hierin liegt auch der entscheidende Unterschied!


Während zwei Landespflegekammern bislang nur Pflegefachpersonen volle Mitgestaltungs- und Wahlrechte einräumen und dies an vollständige Registrierung und Beitragsverpflichtungen knüpft sichert die VPiD das grundgesetzlich geschützt Recht auf freie Vereinigung und inkludiert Elemente berufständischer Selbstverwaltung. Die VPiD hat dabei die bayrischen Variante weiterentwickelt. Sie bildet eine Variante die sich ohne behördliche Struktur zu einer echten Selbstverwaltung weiterentwickeln kann und in sich wirksam die Interessen Pflegender nach außen vertritt. Da Bund und Länder ebenso wie andere Kostenträger aus fiskalischer Erwägungen mit Einflussnahme nie unabhänigig agieren, bedarf es einer solchen freien Form. Das Grundgesetz ermöglicht dies. Eine Verpflichtungzur Beitragserhebung sieht das Grundgesetz für diese Grundrechte explizit nicht vor! 


Selbstverwaltungen sollten nach unserer Auffassung per Satzung unabhängige Interessenvertretung garantieren. Bundesweit ausgerichtet können wir als berufliche Selbstverwaltung & freie Interessenvertretung in maßgeblichen Organisationen der Pflege im Bund und in den Ländern mitwirken. Erst mit breiter Beteiligung aus den Reihen der Pflegenden selbst können Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen den Weg gemeinschaftlich gestalten. Unterstützung der Vereinigungen in Form eingetragener Vereine durch Fördermitgliedschaften, Spenden und Sponsoring wird nur bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit als freie Vereinigung in privatrechtlicher Rechtsform möglich sein. Wohltätigkeit bzw. Gemeinnützigkeit liegt dadurch vor, dass unsere Ziele auch der gesamtgesellschaftlichen Sicherstellung der Pflege und Pflegequalität sowie die Stärkung der Selbstbestimmung der zu Pflegenden dient. Umwandlungen in eigene Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts bleibt der VPiD sowie den Landesvereinigungen bei entsprechnder staatlicher Anerkennung vorbehalten. 


Wir halten es für geboten mit finanziellen Mitteln, ob sie nun aus Steuern, Arbeitgeberbeiträgen oder mit Förderung der Gemeinnützigkeit kommen verantwortungsvoll umzugehen. Daher schlägt die Vereinigung der Pflegenden in Deutschland vor den Aufbau einer wirksamen gemeinsamen zentralen Geschäftsstelle zu fördern.


Neben dem Weg freier Vereinigungen existieren andere Reformvorschläge wie eine freie Pflegekammer auf Bundesebene oder einer breiter aufgestellten Freien Kammer für Gesundheits- und Heilberufe die das Pflegewesen + andere bislang nicht verkammerte Bereiche inkludiert. Die VPiD steht solchen Reformprozessen offen gegenüber.


Wir sprechen uns offen für einen friedsamen im Umgang im Miteinander der Pflegenden aus. Wertschätzung im Austausch untereinander führt bei konstruktivem Gestaltungswillen befürwortende und kritischen Haltungen zu gemeinsamen Lösungen zusammen. Wertschätzung wünschen wir uns als Pflegende. Wir sollten uns auch selbst so begegnen. Wirksame Besserungen beginnnen wenn wir als Pflegende zusammenstehen. Damit gewinnen wir Zuwachs und können den Pflegenotstand umkehren. 


Der Aufbau von Strukturen braucht Zeit. Wir konnten uns auf verschiedenen Wegen schon einbringen. Neben den gebildeten Vereinigungen in den Bundesländern ist der Alesi VbR der VPiD beigetreten und hat den Aufbau mit finanzieller Beteiligung des bisherigen Vorstands gefördert. Ein eigener Internetauftritt der VPiD steht noch aus.


Gute Pflege braucht vor allem Zeit. Mit Wertschätzungen halten und gewinnen wir Mitwirkende im Pflegesystem. Sicherung von Leben- & Existenz beginnt in der Selbstfürsorge!

Es bedarf aber eben auch gesamtgesellschaftlich getragene Sicherstellung wenn Menschen akut oder auf Dauer auf Unterstützung angewiesen sind.

Im Zusammenwirken aller Akteure wird es gelingen Pflege neu zu denken und gemeinsam neue Wege zu gestalten.


Mit Bewilligungen der Gemeinnützigkeit wird es auch die Möglichkeit zur Unterstützung mit steuerlich absetzbaren freiwilligen Spenden- und Sponsorenbeiträgen geben. Eine echte Wirkung kann die Vereinigung der Pflegenden nur mit aktiver Beteiligung aus der Basis bewirken. Wer bereit ist ehrenamtlich im Vorstand, als Schatzmeister, als Beisitzer oder im Beirat aktiv mitzuwirken, sendet bitte eine Email mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Nachweis der Pflegetätigkeit an: info@alesi24.de


Erfahrungen aus bereits übernommenen Verantwortungen in Pflegebündnissen, BR- oder MAV-Tätigkeiten wären von Vorteil. Wer sich gern ehrenamtlich oder im Hauptamt mit Sach- und Fachbeiträgen, mit Kenntnissen im Webseitensaufbau oder Videobeiträgen beteiligen möchte kann sich als Autor oder Admin engagieren. Leitenden Funktionsträgern im Pflegewesen mit Personalverantwortung steht eine Beteiligung in Beiräten offen. Pflegende wünschen sich zurecht eine unabhängige Interessenvertretung.


Wir setzen uns für eine freie berufliche Selbstverwaltung im Bund ein, die durch die Länder oder aber auch durch das Pflegewesen getragen wird. Eine beitragsfreie Basismitgliedschaft bezeugt Pflegenden Wertschätzung und fördert die Einheit zum Wohl der uns anvertrauten Pflegebedürftigen. Arbeitgebern, Einrichtungen und Trägerwerke sowie Verbände, Gewerkschaften, Kostenträgern in Bund, Länder, Städten & Kommunen ermöglichen wir Mitwirkung im Beirat und freiwillige Selbstverpflichtungen.



Vereinigung der Pflegenden in Baden-Württemberg

Vereinigung der Pflegenden in Berlin

Vereinigung der Pflegenden in Brandenburg

Vereinigung der Pflegenden in Bremen

Vereinigung der Pflegenden in Hamburg

Vereinigung der Pflegenden in Hessen

Vereinigung der Pflegenden in Mecklenburg-Vorpommern

Vereinigung der Pflegenden in Niedersachsen

Vereinigung der Pflegenden in Nordrhein-Westfalen

Vereinigung der Pflegenden in Rheinland-Pfalz

Vereinigung der Pflegenden in Saarland

Vereinigung der Pflegenden in Sachsen

Vereinigung der Pflegenden in Sachsen-Anhalt

Vereinigung der Pflegenden in Schleswig-Holstein

Vereinigung der Pflegenden in Thüringen




Anschrift: VPiD c/o Alesi VbR - Pötnitz 17 D - 06842 Dessau-Roßlau, info@alesi24.de

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Egal ob Sie Fragen zu einer Kooperation mit dem Alesi VbR haben oder ob Sie selbst Versorgungsbedarf sehen, Ihr Anliegen ist uns wichtig. Gern können Sie uns nachfolgend eine Nachricht zu kommen lassen.